top of page
  • Ist Verhaltenstherapie bei den Krankenversicherungen anerkannt?
    Ja. Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes 'Richtlinienverfahren', für welches die Kosten bei vorliegender Notwendigkeit nach Antragstellung bei der Versicherung übernommen werden.
  • Werden die Kosten für eine Therapie von der Versicherung übernommen?
    Nach Abschluss der Diagnostik wird die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit für eine Verhaltenstherapie bestimmt. Die Krankenkasse prüft dabei den Antrag und gibt eine Rückmeldung zur Anerkennung ihrer Leistungspflicht.
  • Werden die Kosten für die ersten Gespräche (Probesitzungen) vor einer Therapie von der Krankenkasse übernommen?
    Die Kosten für die Probesitzungen und die notwendige Testdiagnostik werden in der gesetzlichen Krankenversicherung in jedem Fal übernommen. Hierzu ist keine Beantragung notwendig.
  • Muss ich etwas mit Ärzten oder Krankenkassen klären?
    Die für eine Beantragung einer Psychotherapie nowendigen Formulare bearbeiten wir gemeinsam in der Praxis. Ich werde dann von meiner Seite aus alles für eine Kostenübernahme in die Wege leiten, so dass Sie weitgehend von 'Papierkram' verschont bleiben.
  • Was muss ich als Privatversicherte/r beachten?
    Privatversicherte sollten unbedingt mit ihrer Versicherung vor Aufnahme klären, inwieweit die Kosten für Probesitzungen und Diagnostik übernommen werden. Hier gibt es im Gegensatz zu den gestzlichen Versicherungen verschiedene Tarife, die eine mögliche Kostendeckung regeln.
  • Gibt es eine Wartezeit für Psychotherapie?
    Häufig ist mit Wartezeiten in meiner Praxis zu rechnen. Da Therapien jedoch nicht ewig dauern, kann es zu Schwankungen in der Wartezeit kommen. Fragen Sie hierzu einfach gern bei mir an.
  • Benötige ich eine Überweisung vom Kinder- oder Hausarzt?
    Eine ärztliche Überweisung ist zur Aufnahme nicht notwendig. Sie müssen lediglich die Versichertenkarte mitbringen.
  • Wie lange dauert eine Psychotherapie?
    Die Dauer einer Psychotherapie hängt von der Problematik und von der Mitarbeit ab. Bei der Beantragung der Therapie werden für eine Kurzzeittherapie 12-24 Sitzungen, bei einer Langzeittherapie bis zu 60 oder 80 Sitzungen beantragt. Dazu können zusätzlich bis zu 1/4 der Sitzungen auch für die Bezugspersonen beantragt werden. Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt.
  • Was kann ich bei langen Wartezeiten tun?
    Im Falle langer Wartezeiten lohnt es, sich weiter nach Therapeuten umzuschauen. Dabei gibt es z. B. die Terminservice-Stelle unter der Rufnummer 116 117 (https://www.kvno.de/20patienten/17tss/index.html) oder die Psychotherapeutensuche unter www.kvno.de bzw. www.ptk-nrw.de.
  • Kann ich auch als Erwachsener in Ihrer Praxis eine Therapie aufnehmen?
    Therapie für Erwachsene kann ich Ihnen als Heilpraktiker für Psychotherapie über das 'Heilpraktikergesetz' anbieten. Hierbei besteht keine Approbation und keine Kassenzulassung, wie ich dies als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut anbieten kann. Die Krankenkassen handhaben die Kostenübernahme für Behandlungen durch Heilpraktiker unterschiedlich. Fragen Sie hierzu am besten eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung an.
bottom of page