Umfassende Antworten
Häufig gestellte Fragen
Die privaten Krankenversicherungen haben sich Mitte 2024 weitgehend einstimmig darauf geeinigt, ihren Patienten die gleichen Möglichkeiten wie gesetzlich Versicherten anzubieten. Sie sollten vorher dennoch mit Ihrer Versicherung abklären, welche Leistungen übernommen werden, sofern Sie nicht selbst für die Kosten aufkommen möchten.
Die Dauer einer Psychotherapie hängt von der Problematik und von der Mitarbeit ab. Bei der Beantragung der Therapie werden für eine Kurzzeittherapie 12-24 Sitzungen, bei einer Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen beantragt. Dazu können zusätzlich bis zu 1/4 der Sitzungen auch für die Bezugspersonen beantragt werden. Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt.
Im Falle langer Wartezeiten lohnt es, sich weiter nach Therapeuten umzuschauen. Dabei gibt es z. B. die Terminservice-Stelle unter der Rufnummer 116 117 (https://www.kvno.de/20patienten/17tss/index.html) oder die Psychotherapeutensuche unter www.kvno.de bzw. www.ptk-nrw.de.
Therapie für Erwachsene kann Ihnen Herr Kiparski als Heilpraktiker für Psychotherapie über das 'Heilpraktikergesetz' anbieten.
Hierbei besteht keine Kassenzulassung, wie dies als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut der Fall ist. Die Krankenkassen handhaben die Kostenübernahme für Behandlungen durch Heilpraktiker unterschiedlich. Fragen Sie hierzu am besten eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung an.
Hypnotherapie wird generell nicht von den Krankenkassen übernommen.